Pages

Sonntag, Oktober 16, 2022

Das is ja mal ein richtig guter Bericht von 

 R o b e r t  &  B a r b a r a

So`ne Kokablätter müsste man haben - doch ...

In Deutschland unterliegt die Cocapflanze dem Betäubungsmittelgesetz. 
Der Besitz oder die Einfuhr von Kokablättern ist strafbar, selbst Coca-Tee und Cocabonbons 
sollten Reisende nach einer Peru Reise somit nicht als Souvenir einpacken.

Keine Kommentare: